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Track 04 | Lohnsteuer: Steuerfreie Kinderbetreuungsleistungen des Arbeitgebers
Nach § 3 Nr. 34a Buchst. b EStG sind zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur kurzfristigen Betreuung von Kindern, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bis zu 600 € im Kalenderjahr steuerfrei, wenn die Betreuung aus beruflich veranlassten Gründen notwendig ist. Fahrt- und Übernachtungskosten können nach einer Info der OFD Karlsruhe auch dann steuerfrei erstattet werden, wenn die Betreuung unentgeltlich erfolgt.
Seit 2015 können Arbeitgeber zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie Betreuungsleistungen steuer- und abgabenfrei erstatten. Geregelt ist das in § 3 Nr. 34a Buchst. b EStG. Die OFD Karlsruhe hat jetzt zwei Fragen zu der Neuregelung durch das Zollkodex-Anpassungsgesetz beantwortet.
Steuerfrei bis zu einem Höchstbetrag von 600 € im Kalenderjahr sind zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur kurzfristigen Betreuung von Kindern, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Voraussetzung ist, dass die Betreuung aus beruflichen Gründen notwendig ist. Das ist auch dann der Fall, wenn ein Kind krank wird und ein Arbeitnehmer sich während seiner Arbeitszeit nicht selbst um das Kind...