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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 20 | Schenkungsteuer: Freigebige Zuwendung bei Scheinanstellung und Überlassung an einen Verein

Überlässt ein Sponsor einem Sportverein seine Arbeitnehmer zum Einsatz als Spieler, Trainer oder Betreuer, ohne dafür eine übliche Vergütung zu erhalten, liegt im Verzicht auf die Vergütung eine freigebige Zuwendung des Unternehmens an den Verein. Der BFH bestätigte damit im Ergebnis eine erstinstanzliche Entscheidung des Niedersächsischen FG, wonach die Lohnzahlungen des Sponsors der Schenkungsteuer unterliegen.

Das nächste Urteil ist zur Schenkungsteuer ergangen. Der zuständige II. Senat des Bundesfinanzhofs hat entschieden: Überlässt ein Sponsor seine Arbeitnehmer einem Sportverein zum Einsatz als Spieler, Trainer oder Betreuer, ohne dafür eine übliche Vergütung zu erhalten, liegt im Verzicht auf die Vergütung eine freigebige Zuwendung des Unternehmens an den Verein. Der BFH bestätigte damit im Ergebnis eine erstinstanzliche Entscheidung des Niedersächsischen FG, wonach die Lohnzahlungen des Sponsors der Schenkungsteuer unterliegen.

Der Werbepartner eines Vereins der Fußballbundesliga stellte Spieler, Trainer und Betreuer bei sich als kaufmännische Angestellte oder Repräsentanten ein und bezahlte sie. Die Angestellten arbeiteten aber nicht für den Sponsor, sondern ausschließlich f...