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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 14 | Bilanzierung: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Abzinsung von Angehörigendarlehen

Betriebliche Verbindlichkeiten aus Darlehen, die ein Angehöriger einem Gewerbetreibenden, Selbständigen oder Land- und Forstwirt ohne Zinsen gewährt, sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG abzuzinsen, wenn der Darlehensvertrag unter Heranziehung des Fremdvergleichs steuerlich anzuerkennen ist. Dagegen bestehen nach einer aktuellen Entscheidung des BFH keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

In der Praxis kommt es nicht selten vor, dass Angehörige einem Freiberufler oder einem Gewerbetreibenden ein betriebliches Darlehen gewähren, ohne Zinsen zu verlangen. Das beinhaltet ein erhebliches steuerliches Risiko. Und zwar dann, wenn der Darlehensvertrag unter Heranziehung des Fremdvergleichs steuerlich anzuerkennen ist. Wie bei einem Darlehen, das von einem fremden Dritten zinslos gewährt wird, ist in diesem Fall nämlich die betriebliche Verbindlichkeit abzuzinsen – mit einem Zinssatz von 5,5 %. Vorausgesetzt, die Laufzeit des Darlehens beträgt am Bilanzstichtag mindestens noch zwölf Monate. Dagegen bestehen nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

Im Streitfall hatte eine Ehefrau ihrem Mann aus eigenen Mitteln zur Ablösung von Betriebsschulden ein Darlehen von rund 700.00...