§ 17 UStG greift dann nicht ein, wenn ein Unternehmer von vornherein keine Umsatzsteuer schuldet
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Korrektur eines Umsatzsteuerbescheids wegen zu Unrecht festgesetzter Umsatzsteuer nach § 13b UStG:
Kann im Rahmen der Rückabwicklung des sog. Reverse-Charge-Verfahrens nach § 13b UStG auf seiten eines Werkunternehmers der begehrten Änderung des Umsatzsteuerbescheids die Vorschrift des § 17 UStG in unmittelbarer bzw. analoger Anwendung entgegengehalten werden?
Steht der Durchsetzbarkeit des gemäß § 37 Abs. 2 AO geltend gemachten Erstattungsanspruchs der Grundsatz von Treu und Glauben entgegen?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Bitte beachten:
Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen,
die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit
oder Vollständigkeit erheben. Auch wenn die Schreibvorlagen/Muster viele
praxiserprobte Anhaltspunkte beinhalten, ist eine Einzelfallbetrachtung nicht
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Fundstelle(n):
JAAAG-68604