Arbeitshilfe - Stand: 10.10.2019

Umsätze aus der Tätigkeit als Verfahrensbeistand nach § 158 FamFG sind nicht umsatzsteuerfrei?

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1. Sind Umsätze aus der Tätigkeit als Verfahrensbeistand nach § 158 FamFG nach nationalem Recht oder nach dem Unionsrecht von der Umsatzsteuer befreit?

2. Handelt es sich bei der Tätigkeit als Verfahrensbeistand nach § 158 FamFG um eine eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistung?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
UAAAG-68593