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Zeitpunkt der steuerlichen Berücksichtigung eines Forderungsverlustes eines stillen Gesellschafters einer GmbH & atypisch stille Gesellschaft gegen die GmbH
Sind bei einer GmbH & atypisch Still Forderungsverluste des stillen Gesellschafters gegen die GmbH bereits im Zeitpunkt der Veräußerung sämtlichen Anlagevermögens der GmbH und der Einstellung ihres Geschäftsbetriebs realisiert, wenn mit einer Auskehrung von Vermögen an den Forderungsinhaber im Rahmen der Liquidation nicht mehr zu rechnen ist, oder kommt es – infolge der Gleichstellung mit anderen Mitunternehmerschaften – auf den Zeitpunkt der Betriebseinstellung der atypisch stillen Gesellschaft an?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().