Arbeitshilfe - Stand: 17.10.2018

Mitunternehmerinitiative ist erst dann gegeben, wenn dem stillen Gesellschafter nicht nur die Rechte nach § 233 HGB, sondern zumindest im Umfang eines Kommanditisten zustehen?

Bitte beachten Sie: Seit der Veröffentlichung dieses Dokuments hat sich der Rechts- oder Wissensstand geändert. Daher finden Sie dieses Dokument nur noch über bestehende Verlinkungen oder die NWB DokID.

Kann ein stiller Gesellschafter bereits dann Mitunternehmerinitiative entfalten, wenn ihm gegenüber dem Geschäftsherrn (GmbH) die Informations- und Kontrollrechte gemäß § 233 HGB zustehen, oder ist eine Rechtsstellung erforderlich, die mindestens derjenigen eines Kommanditisten entspricht?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Bitte beachten:
Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen, die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit oder Vollständigkeit erheben. Auch wenn die Schreibvorlagen/Muster viele praxiserprobte Anhaltspunkte beinhalten, ist eine Einzelfallbetrachtung nicht entbehrlich. Für die richtige Anwendung im konkreten Einzelfall hat der Anwender selbst Sorge zu tragen. Es kann keine Haftung übernommen werden.

Fundstelle(n):
PAAAG-68586