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NWB Nr. 1 vom Seite 46

Wichtige Entscheidungen zum GmbH-Recht 2017

Ausgewählte Urteile in komprimierter Form sowie die neuen Vorgaben für die Gesellschafterliste

Dr. Rüdiger Werner

Das GmbH-Recht hat sich im Laufe des Jahres 2017 fortentwickelt. Im Zuge der Einführung eines Transparenzregisters durch das am in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie (BGBl 2017 I S. 1822) hat der Gesetzgeber den die Gesellschafterliste regelnden § 40 GmbHG novelliert. Auch die Rechtsprechung hat sich mit der Gesellschafterliste auseinandergesetzt. Weitere wichtige Urteile betreffen das Verfahren der Kapitalerhöhung, das Recht der Kapitalerhaltung sowie das Recht des Versammlungsleiters zur Feststellung von Gesellschafterbeschlüssen.

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

I. Novellierung der Vorgaben für die Gesellschafterliste

[i]Rosner, NWB 34/2017 S. 2594Die wohl wichtigste gesetzliche Neuerung mit Wirkung für die GmbH ist das Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, mit dem insbesondere das Geldwäschegesetz (GwG) geändert wurde. Ein wesentliches Element der Verschärfung der Geldwäsche-Gesetzgebung ist die Einführung eines Transparenzregisters, in dem die hinter sämtlichen Kapital- und eingetragenen Personengesellschaften, Stiftungen, Trusts und vergleichbaren Gestaltungen stehenden natürlichen Personen sowie bestimmte Absprachen mit und unter Gesellschaftern w...