Insolvenzverfahren; Frage der Umsatzsteuer als Masseverbindlichkeit
Leitsatz
1. Sonstige Masseverbindlichkeiten sind gem. § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO solche Verbindlichkeiten, die durch Handlungen des Insolvenzverwalters
oder in anderer Weise durch die Verwaltung, Verwertung und Verteilung der Insolvenzmasse begründet werden, ohne zu den Kosten
des Insolvenzverfahrens zu gehören.
2. Ein Unterlassen des Insolvenzverwalters genügt zur Begründung von Masseverbindlichkeiten nur dann, wenn er dadurch eine
Amtspflicht zum Tätigkwerden verletzt. Die bloße Duldung einer Tätigkeit des Insolvenzschuldners durch den Insolvenzverwalter
oder dessen bloße Kenntnis macht die Einkommensteuer, die aufgrund dieser Einkünfte entsteht, noch nicht zu einer Masseverbindlichkeit
i.S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO. Das gilt nach Auffassung des erkennenden Senats für Umsatzsteuerverbindlichkeiten gleichermaßen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2017 S. 2967 Nr. 50 EFG 2018 S. 149 Nr. 2 ZIP 2018 S. 1797 Nr. 37 FAAAG-68400
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