Außerordentliche Einkünfte, ermäßigter ESt-Tarif, Aufstockungsbeträge zum Transferkurzarbeitergeld
Leitsatz
Aufstockungsbeträge zum Transferkurzarbeitergeld, die von einer Transfergesellschaft gezahlt werden, in der der Arbeitnehmer
nach Beendigung seines bisherigen Arbeitsverhältnisses angestellt, aber nicht beschäftigt wird, unterliegen als außerordentliche
Einkünfte dem ermäßigten Steuertarif nach § 34 EStG.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2018 S. 805 Nr. 15 DB 2017 S. 19 Nr. 51 DStR 2018 S. 6 Nr. 37 DStRE 2018 S. 1295 Nr. 21 EFG 2018 S. 120 Nr. 2 EStB 2018 S. 180 Nr. 5 GStB 2018 S. 51 Nr. 2 NWB-Eilnachricht Nr. 6/2018 S. 317 CAAAG-68398
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