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FG Köln Urteil v. - 7 K 1175/16

Gesetze: EStG § 4 Abs 4

Betriebsausgaben

Zahlungen des Franchisenehmers für Werbeleistungen

Leitsatz

Zahlungen eines Franchisenehmers für laufende überregionale Werbeleistungen wie beispielsweise Kino- oder Fernsehwerbung, Handzettelaktionen oder Plakatwerbung, sind nicht als geleistete Anzahlungen zu aktivieren, sondern als Betriebsausgabe sofort abzugsfähig.

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 4/2018 S. 151
DStZ 2018 S. 170 Nr. 6
KÖSDI 2018 S. 20630 Nr. 2
SAAAG-68397

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