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FG Münster Urteil v. - 6 K 1358/16 E EFG 2018 S. 81 Nr. 2

Gesetze: AO § 129 Satz 1

Verfahren

Berichtigung nach § 129 AO, elektronische Mitteilung von Renteneinkünften

Leitsatz

Eine steuererhöhende Berichtigung nach § 129 Satz 1 AO ist ausgeschlossen, wenn das FA im ursprünglichen Steuerbescheid erklärte Renteneinkünfte deshalb außer Acht gelassen hat, weil der Rentenversicherungsträger sie dem FA noch nicht elektronisch mitgeteilt hatte.

Fundstelle(n):
DStR 2018 S. 10 Nr. 46
DStRE 2019 S. 174 Nr. 3
EFG 2018 S. 81 Nr. 2
GStB 2018 S. 116 Nr. 4
KSR direkt 2018 S. 12 Nr. 1
NWB-Eilnachricht Nr. 7/2018 S. 388
IAAAG-68396

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