Festlegung eines Mindestkurses des Schweizer Franken durch die Schweizerische Nationalbank bewirkt voraussichtlich dauernde
Wertveränderung
Leitsatz
1. Fremdwährungsverbindlichkeiten sind grundsätzlich mit dem Rückzahlungsbetrag zu bewerten, der sich aus dem Kurs im Zeitpunkt
der Darlehensaufnahme ergibt. Der Teilwert der Verbindlichkeit kann in sinngemäßer Anwendung des § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 EStG
angesetzt werden, wenn er aufgrund einer voraussichtlich dauernden Wertveränderung höher als der ursprüngliche Rückzahlungsbetrag
ist.
2. In der am erfolgten und veröffentlichten Festlegung eines Mindestkurses von 1,20 Schweizer Franken (CHF) pro Euro
durch die Schweizerische Nationalbank liegt eine fundamentale Veränderung der wirtschaftlichen und finanzpolitischen Daten,
die die darauf beruhende Teilwertveränderung von in CHF aufgenommenen Darlehen zu nachfolgenden Bilanzstichtagen als voraussichtlich
dauerhaft erscheinen lässt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2018 S. 112 Nr. 3 BBK-Kurznachricht Nr. 3/2018 S. 103 EFG 2018 S. 100 Nr. 2 KÖSDI 2018 S. 20630 Nr. 2 PIStB 2018 S. 29 Nr. 2 StuB-Bilanzreport Nr. 2/2018 S. 73 RAAAG-68380
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