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Lohn und Gehalt kompakt
Einkommensteuer | Arbeitszimmer bei hälftigem Miteigentum beider Ehegatten (BFH)
Nutzt ein Miteigentümer allein eine Wohnung zu beruflichen Zwecken, kann er AfA und Schuldzinsen nur entsprechend seinem Miteigentumsanteil als Werbungskosten geltend machen, wenn die Darlehen zum Erwerb der Wohnung gemeinsam aufgenommen wurden und Zins und Tilgung von einem gemeinsamen Konto beglichen werden (; veröffentlicht am ).
Hintergrund:
Auch die Aufwendungen für ein "außerhäusliches" Arbeitszimmer können Werbungskosten sein, die – in Abgrenzung zu einem häuslichen Arbeitszimmer (§ 4 Abs. 5 Nr. 6b Satz 1 EStG) – zudem keiner gesetzlich geregelten Abzugsbegrenzung unterliegen.
Sachverhalt:
In 2007 bezogen die Kläger eine im gemeinsamen Eigentum stehende Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. Im gleichen Haus, jedoch auf einer anderen Etage und räumlich nicht mit der selbstgenutzten Wohnung verbunden, erwarben die Kläger gleichzeitig eine weitere – kleinere – jeweils im hälftigen Miteigentum der Ehegatten stehende Eigentumswohnung, die von der Klägerin ausschließlich als Arbeitszimmer genutzt wurde. Die notwendigen Darlehen zum Erwerb der Wohnung nahmen die Kläger gemeinsam auf; die...