BFH - IX R 34/17 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 10 Abs 4b S 3, EStG § 10 Abs 1 Nr 4, EStG § 10d Abs 2, EStG § 2 Abs 4, EStR R 2
Rechtsfrage
Ist die in § 10 Abs. 4b Satz 3 EStG angeordnete Hinzurechnung eines Kirchensteuererstattungsüberhangs auch dann vorzunehmen, wenn sich die frühere Kirchensteuerzahlung (aus der die streitgegenständliche Erstattung resultiert) nicht einkommensteuermindernd ausgewirkt hat?
Ist das in § 10d Abs. 2 EStG verwendete Tatbestandsmerkmal "Gesamtbetrag der Einkünfte" dahingehend auszulegen, dass auch der auf § 10 Abs. 4b Satz 3 EStG beruhende Hinzurechnungsbetrag zum Gesamtbetrag der Einkünfte den Verlustabzug erhöht?
Erstattung; Kirchensteuer; Sonderausgabe; Verlustabzug
Fundstelle(n):
KAAAG-68070