BFH - IX R 29/17 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 21, AO § 173 Abs 1 Nr 1
Rechtsfrage
Änderungsmöglichkeit des Finanzamts bei einer durch einen Steuerberater unzureichend ausgefüllten Anlage V zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung - Hier zur Frage der Änderungsmöglichkeit des Finanzamts, wenn auf der Anlage V zwar die richtige Höhe der Einkünfte aus der Vermietung von Alleineigentum angegeben wird, dies aber fälschlicherweise in der Zeile "Anteile an Einkünften aus Grundstücksgemeinschaften" und dabei die weiteren umfangreichen Kennziffern auf den Vorder- und Rückseite des Vordrucks unausgefüllt bleiben, das Finanzamt den Ansatz des Stpfl. streicht und nur die ihm vorliegende Mitteilung über die geringen Einkünfte aus einer daneben bestehenden Grundstücksgemeinschaft in die Veranlagung übernimmt.
Welche Bedeutung kommt der Verletzung der Mitwirkungspflicht des Stpfl. bei der Ausfüllung der Anlage V zu, wenn mit der Einkommensteuererklärung eine mehrseitige Berechnung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus der Quelle "Alleineigentum" eingereicht wurde, diese aber als "Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG" bezeichnet wird?
Änderung; Erklärung; Vermietung und Verpachtung; Vordruck
Fundstelle(n):
JAAAG-68066