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NWB Nr. 52 vom Seite 3993

Obacht bei der Buchung von EC-Kartenumsätzen!

[i] DStV, Online- Meldung v. 7.12.2017 In Betrieben mit überwiegendem Bargeldverkehr nutzen Kunden häufig die Möglichkeit, ihre Zahlungen bargeldlos mit EC-Karte abzuwickeln. Regelmäßig werden EC-Kartenumsätze in der Buchführung wie folgt gebucht: Die täglichen Umsätze werden in der Tageslosung erfasst. Vielfach werden hierbei jedoch nicht nur bare Geschäftsvorfälle festgehalten. Vielmehr wird der Gesamtbetrag inklusive der bargeldlosen Geschäftsvorfälle [i]Praxis: Erst-Erfassung der Gesamtumsätze über das Kassenbuch(EC-Kartenzahlungen) im Kassenbuch aufgezeichnet und die EC-Zahlungen quasi als „Ausgabe“ wieder ausgetragen. Zu einem späteren Zeitpunkt wird sodann der Gesamtbetrag entsprechend im Kassenkonto gebucht und die EC-Kartenumsätze über das Geldtransitkonto ausgebucht (durchlaufender Posten).

BMF: Erfassung unbarer Geschäftsvorfälle im Kassenbuch formeller Mangel: Nachdem sich Nachfragen zu diesem Prozedere ergeben haben, hat sich der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) an das BMF gewandt, das sich dazu wie folgt geäußert hat:

[i]BMF: Erfassung unbarer Geschäftsvorfälle im Kassenbuch formeller MangelBare und unbare Geschäftsvorfälle seien in der Regel getrennt zu buchen. Im Kassenbuch seien nur Bareinnahmen und Barausgaben zu erfassen. Die Erf...