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LSG Bayern Beschluss v. - L 1 R 761/16 WA

Leitsatz

Leitsatz:

1. Über eine Gegenvorstellung gegen ein in mündlicher Verhandlung ergangenes Urteil ist in der für den Erlass eines Urteils vorgeschriebenen Besetzung der Richterbank, also unter Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter zu entscheiden.

2. Auch über einen Antrag auf Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung ist unter Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter zu entscheiden.

Fundstelle(n):
VAAAG-67910

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