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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 22 | Verlustabzug: Übergang bei Einbringung eines Betriebs von einer Kapital- in eine Personengesellschaft

Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass bei der Einbringung eines Betriebs von einer Kapital- in eine Personengesellschaft der bei der Kapitalgesellschaft vor der Einbringung entstandene gewerbesteuerliche Verlustvortrag i. S. des § 10a GewStG auf der Ebene der Personengesellschaft nach § 24 UmwStG weiterhin zu berücksichtigen sein kann. Das Merkmal der Unternehmensidentität sei auch dann von Bedeutung, wenn Einbringender eine Kapitalgesellschaft ist.

Ein interessantes neu anhängiges Verfahren zur Gewerbesteuer haben wir noch für Sie ausgewählt. Es geht um den Übergang des Verlustabzugs bei der Einbringung eines Betriebs von einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft. Der I. Senat des Bundesfinanzhofs, dem Dr. Roland Wacker vorsitzt, muss klären: Ist ein Verlustvortrag, der bei der Kapitalgesellschaft vor der Einbringung entstanden war, auf der Ebene der Personengesellschaft weiterhin zu berücksichtigen? Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat dies in erster Instanz akzeptiert.

Im Streitfall hatten eine Aktiengesellschaft und eine Kommanditgesellschaft einen Ausgliederungs- und Übernahmevertrag geschlossen. Der gesamte Geschäftsbetrieb der Aktiengesellschaft wurde auf die KG übertragen. ...