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EÜR: Vereinfachungen für Kleinstbetriebe entfallen
Das BMF hat die Vordrucke zur Anlage EÜR 2017 mit dem Schreiben vom NWB TAAAG-60848 veröffentlicht. Die Vereinfachungsregelung, nach der Unternehmer und Selbständige mit Betriebseinnahmen von weniger als 17.500 € im Jahr eine formlose Gewinnermittlung abgeben konnten, gilt nicht mehr. Die EÜR ist immer mit dem amtlich vorgegebenen Datensatz elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.