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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 4 K 145/15

Gesetze: ZK Art. 185 Abs. 1 Satz 1 ZK Art. 202 Abs. 1 Satz 1 lit. a) ZKD-VO Art. 233 Abs. 1 lit. a ZKD-VO Art. 234 Abs. 2

Einfuhrabgaben: Auswirkungen des EU-Beitritts 2004 auf den zollrechtlichen Status von Waren der Beitrittsländer

Leitsatz

1. Ein Kläger kann sich nach der Benutzung des sog. "grünen Kanals" im Flughafen nur mit Erfolg auf die Rückwareneigenschaft einer eingeführten Ware berufen, wenn der Unionswaren-Status der Ware im Zeitpunkt der Ausfuhr feststeht. Dies ist nicht der Fall, wenn eine aus Ungarn stammende Ware zwar nach dem EU-Beitritt Ungarns 2004 durch Privatkauf erworben wurde, aber nicht mehr aufklärbar ist, ob sich die Ware vor dem Beitritt im zollrechtlich freien Verkehr Ungarns befunden hat.

2. Waren im Gebiet der Beitrittsländer sind nicht automatisch mit dem Beitritt zur Europäischen Union im Rahmen der Erweiterung 2004 zu Unionswaren geworden, sondern nach den Regelungen der Beitrittsakte nur dann, wenn sie sich bereits in den Beitrittsländern im zollrechtlich freien Verkehr befunden haben.

Fundstelle(n):
DAAAG-67699

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