Frage der Anerkennung von Leistungen als steuerfreie Tätigkeit eines Versicherungsvertreters
Leitsatz
1. Eine Anerkennung der steuerfreien Tätigkeit als Versicherungsvertreter kommt bei solchen Leistungen nicht in Betracht,
bei denen wesentliche Aspekte der Versicherungsvermittlungstätigkeit, wie Kunden zu suchen und diese mit dem Versicherer zusammenzubringen,
fehlen.
2. Bei der Beurteilung der Vielzahl der einzelnen im Streitfall erbrachten Leistungselemente ist zu berücksichtigen, dass
eine wirtschaftlich einheitliche Dienstleistung im Interesse eines funktionierenden Mehrwertsteuersystems nicht in mehrere
selbständige Leistungen zerlegt werden darf, wenn sie wirtschaftlich ein unteilbares Ganzes bilden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2017 S. 2773 Nr. 47 DB 2017 S. 20 Nr. 47 EFG 2017 S. 1989 Nr. 24 UStB 2018 S. 9 Nr. 1 TAAAG-67633
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