Die Prüfung der Zahnmedizinischen Fachangestellten
16. Aufl.
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
B. Abrechnungswesen
1. Offene Fragen
Die offenen Fragen sind nicht in Lernfelder unterteilt, sondern aufsteigend sortiert in:
allgemeine Leistungen und Individualprophylaxe
konservierende Behandlung mit Röntgenleistungen
endodontische Behandlung und Anästhesien
chirurgische Behandlung
Zahnersatzleistungen.
GOZ und BEMA sind gut gemischt, damit immer wieder umgedacht werden muss und so die Leistungsfähigkeit für die Prüfung besser trainiert wird. Die Antworten mit ausführlichen Erläuterungen finden Sie im Lösungsteil ab S. 597.
1.1 Allgemeine Leistungen und Individualprophylaxe
Welche Leistungen können im BEMA nicht in derselben Sitzung mit der Ä1 (1) (Beratung) abgerechnet werden?
Lösung
Wann kann im BEMA eine Beratung als alleinige Leistung abgerechnet werden?
Nennen Sie Beispiele.
Lösung
Am 07.01. wird ein Kassenpatient telefonisch beraten. Am 09.01. erscheint er das erste Mal in diesem Quartal zur Behandlung. Er wird wiederum beraten und es werden einige Füllungen gelegt.
Wie berechnen Sie die Leistung Ä1 (1)? Begründen Sie.
Lösung