Die Prüfung der Zahnmedizinischen Fachangestellten
16. Aufl.
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B. Abrechnungswesen
1. Offene Fragen
Die offenen Fragen sind nicht in Lernfelder unterteilt, sondern aufsteigend sortiert in:
allgemeine Leistungen und Individualprophylaxe
konservierende Behandlung mit Röntgenleistungen
endodontische Behandlung und Anästhesien
chirurgische Behandlung
Zahnersatzleistungen.
GOZ und BEMA sind gut gemischt, damit immer wieder umgedacht werden muss und so die Leistungsfähigkeit für die Prüfung besser trainiert wird. Die Antworten mit ausführlichen Erläuterungen finden Sie im Lösungsteil ab S. 597.
1.1 Allgemeine Leistungen und Individualprophylaxe
Welche Leistungen können im BEMA nicht in derselben Sitzung mit der Ä1 (1) (Beratung) abgerechnet werden?
Lösung zu Aufgabe 1:
In derselben Sitzung mit Ä1 (1) können nicht abgerechnet werden:
01 = eingehende Untersuchung
02 = Hilfeleistung bei Ohnmacht oder Kollaps
Ä50 und Ä51 (7500 und 7510) = Besuche
FU = Früherkennungsuntersuchungen.
In allen diesen Leistungen ist die Beratung schon enthalten und kann nicht mehr gesondert berechnet werden.
Wann kann im BEMA eine Beratung als alleinige Leistung abgerechnet werden?
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