Gründe
Die Revision gegen das (Entscheidungen der Finanzgerichte 2001, 1259) wird zur weiteren Klärung der Rechtsfrage zugelassen, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang nachträglich bekannt gewordene Vorsteuerbeträge gemäß § 173 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Abgabenordnung (AO 1977) berücksichtigt werden können (vgl. bereits , BFHE 179, 1, BStBl II 1996, 149).
Der Beschluss ergeht nach § 116 Abs. 5 Satz 2 letzte Alternative der Finanzgerichtsordnung ohne Begründung.
Fundstelle(n):
BFH/NV 2002 S. 1354 Nr. 10
BAAAA-68402