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Beruf | Schadensersatz wegen fehlerhafter Steuerberaterleistung
Der Steuerberater haftet wegen schuldhafter Verletzung der ihm aus dem steuerrechtlichen Mandat obliegenden Pflichten (§§ 675, 611, 280 BGB), wenn er seine Mandantin nicht darauf hinweist, dass die Änderung von Feststellungsbescheiden eine verzinsliche Einkommensteuernachzahlung zur Folge haben und diese eventuelle Zinslast durch Vorauszahlungen an das Finanzamt verhindert werden kann. Schadensmindernd wirkt die Anrechnung von Kosten, die im Fall der beratungsgerechten Beauftragung des Steuerberaters mit der Ermittlung des Nachzahlungsbetrags entstanden wären. [i]infoCenter „Haftung des Steuerberaters“ NWB GAAAB-78593
Das Gericht führt aus, dass ein Steuerberater im Rahmen des ihm erteilten Auftrags verpflichtet sei, den Mandanten umfassend zu beraten und ungefragt über alle steuerlichen Einzelheiten und deren Folgen zu unt...