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NWB 51/2017 S. 3918

In eigener Sache | Ferienimmobilien im Fokus der Finanzverwaltung

[i]Die Online-Fassung des Beitrags können Sie unter NWB WAAAG-61229 aufrufen In dem Beitrag „Ferienimmobilien im Fokus der Finanzverwaltung“ (von L'habitant), in NWB 46/2017, hat sich leider auf Seite 3491 in Abschn. II, 1 ein Fehler eingeschlichen. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz gilt – anders als im Beitrag dargestellt – für die Endreinigung der gemieteten Räume, da diese Leistung unmittelbar mit der Beherbergung zusammenhängt. Auf den Wäscheservice dagegen – da nicht unmittelbar der Vermietung dienend – ist der reguläre Steuersatz anzuwenden. Die Online-Fassung des Beitrags in der NWB Datenbank wurde korrigiert. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.