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Einkommensteuer | Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung
Vor dem Hintergrund der Änderungen durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz v. (BGBl 2017 I S. 3214) nimmt das BMF im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder zur steuerlichen Förderung der betrieblichen Altersversorgung Stellung. In dem 51-seitigen Schreiben v. geht das BMF auf die lohnsteuerliche Behandlung von Zusagen auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung (insbesondere zum BAV-Förderbetrag), die [i]Dommermuth/ Schiller, NWB 36/2017 S. 2738Behandlung der Versorgungsleistungen und die schädliche Auszahlung von gefördertem Altersvorsorgevermögen ein.
Das neue BMF-Schreiben ist mit Wirkung ab dem anzuwenden. Es ersetzt Teil B des (BStBl 2013 I S. 1022).