Einkommensteuergesetz Kommentar
3. Aufl. 2018
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§ 100 Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung
Dommermuth/Schiller, Kritische Analyse des Betriebsrentenstärkungsgesetzes, ; Harder-Buschner, Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung – die Neuregelung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes, ; Kister-Kölkes/Linden/Meissner, Leitfaden bAV: Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG), 2. Aufl., 132 – 140.
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift
1Das Ziel der Vorschrift ist die stärkere Verbreitung arbeitgeberfinanzierter betrieblicher Altersversorgung (bAV) bei Geringverdienern, die sich grundsätzlich keine durch Entgeltumwandlung finanzierte Vorsorge leisten können bzw. für die sich eine auf Entgeltumwandlung basierende bAV aufgrund der niedrigen oder nicht vorhandenen Lohnsteuerentlastung steuerlich nicht rechnet.
2Der Förderbetrag i. H. v. 30% des gesamten Beitrages (nachfolgend: bAV-Förderbetrag), den der ArbG zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn aufbringt – mind. sind 240 € und max. 480 € pro Kalenderjahr förderfähig –, soll den ArbG zu dieser grundsätzlich freiwilligen Sozialleistung motivieren. Jener bAV-Förderbetrag – mind. 72 €...