Hans-Joachim Kanzler, Gerhard Kraft, Swen Oliver Bäuml, Swen Oliver Marx, Hechtner

Einkommensteuergesetz Kommentar

3. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-482-65343-8

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Kanzler, Kraft, Bäuml, u.a. - Einkommensteuergesetz Kommentar Online

§ 39c Einbehaltung der Lohnsteuer ohne Lohnsteuerabzugsmerkmale

Alexandra Maßbaum (Januar 2018)

A. Allgemeine Erläuterungen

1Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift: § 39c EStG enthält Anweisungen für den ArbG für die Durchführung des LSt-Abzugs ohne Lohnsteuerabzugsmerkmale.

2Entstehung und Entwicklung der Vorschrift: § 39c EStG in der geltenden Fassung wurde durch Art. 2 Nr. 17 des BeitrRLUmsG v. aufgrund der Einführung der ELStAM mit Wirkung ab dem VZ 2012 neu gefasst und auf beschränkt steuerpflichtige ArbN ausgedehnt.

3Geltungsbereich: Die Vorschrift ist auf alle unbeschränkt oder beschränkt estpfl. ArbN anwendbar, die zur Mitteilung ihrer Identifikationsnummer und des Tags der Geburt verpflichtet sind.

4Verhältnis zu anderen Vorschriften: § 39 Abs. 1 Satz 5 EStG enthält wie § 41c Abs. 1 EStG Bestimmungen zur Änderung des LSt-Abzugs. Während § 39 Abs. 1 Satz 5 EStG eine Verpflichtung zur Korrektur längstens für einen Zeitraum von drei Monaten vorsieht, sieht § 41c EStG keine Verpflichtung zur Korrektur, aber auch keine zeitliche Begrenzung vor.

5–8 (Einstweilen frei)

B. Systematische Kommentierung

I. Lohnsteuerabzug nach Steuerklasse VI (§ 39c Abs. 1 EStG)

9§ 39c Abs. 1 EStG regelt den Lohnsteuerabzug durch den ArbG bei Verhinderung des Abrufs der ELStAM.

10Solange der ArbN dem ArbG zum Zweck des Abrufs der ELStA...

Einkommensteuergesetz Kommentar

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.