Einkommensteuergesetz Kommentar
3. Aufl. 2018
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§ 7i Erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen
BStBl 2003 I 546; BStBl 2004 I 1049; BMF (Anwendung des , BStBl 2007 II 373) v. , BStBl 2007 I 475; OFD Magdeburg (Anwendung der , BStBl 2009 II 596, v. - X R 8/08, BStBl 2009 II 960 und v. , StEK EStG § 7h Nr. 22; Kurzinfo ESt 5/2015, NWB DokID: NWB UAAAE-85262.
Kaligin, Immobilieninvestitionen unter Inanspruchnahme der erhöhten Absetzungen nach §§ 7h, 7i EStG, DStR 2008, 1763; Beck, Erhöhte Absetzungen bei der Umnutzung von Gebäuden in einem Sanierungsgebiet, DStR 2015, 158; Haupt, BFH zur Feststellungsverjährung bei Denkmalsabschreibung – Bauträgerfälle als Verjährungsfalle?, BB 2016, 160; Klein, Aktuelle Zweifelsfragen der Steuerbegünstigung von Baudenkmälern, DStR 2016, 1399.
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift
1§ 7i EStG gewährt erhöhte Absetzungen für Baudenkmale. Gebäude und selbständig bewertbare Gebäudeteile sowie Gebäude oder Gebäudeteile, die für sich nicht allein die Voraussetzungen für ein Baudenkmal erfüllen, aber Teil einer Gebäudegruppe oder Gesamtanlage sind, werden durch § 7i EStG begünstigt. Als Subve...