Einkommensteuergesetz Kommentar
3. Aufl. 2018
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§ 4c Zuwendungen an Pensionskassen
Doetsch, Betriebliche Altersversorgung, Praxisfragen, NWB DokID: NWB QAAAE-52794.
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift
1Die Pensionskasse ist – neben der Direktversicherung und dem Pensionsfonds – einer der drei versicherungsförmigen Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung; nicht versicherungsförmig sind die unmittelbare Pensionszusage und die Unterstützungskasse. Eine gesetzliche Definition findet sich in § 1b Abs. 3 BetrAVG und § 232 VAG.
2§ 4c EStG regelt die Abzugsfähigkeit von Zuwendungen an Pensionskassen beim Trägerunternehmen. Werden die Voraussetzungen des § 4c Abs. 1 EStG nicht erfüllt oder gilt § 4c Abs. 2 EStG, so dürfen die Zuwendungen des Trägerunternehmens an die Pensionskasse bei ersterem nicht als BA abgezogen werden. § 4c Abs. 1 Satz 1 EStG ist Sonderregel zu § 4 Abs. 4 EStG und gehört sachlich zu den in § 4 Abs. 5 EStG geregelten nichtabziehbaren BA. Da diese handels- und steuerrechtlich betrieblich veranlassten Aufwand darstellen und deshalb in den Bilanzen zu erfassen sind, müssen sie außerhalb der Bilanz gewinnerhöhend korrigiert werden.
3§ 4c Abs. 2 EStG hingegen stellt ein Abzugsverbot dar, welches den nach § 4c Abs. 1 EStG möglichen Betriebsausgabenabzug ausschli...