Vorsteuererstattungsanspruch zur Insolvenzmasse zugehörig?
Leitsatz
Masseverbindlichkeiten sind solche, die durch Handlungen des Insolvenzverwalters oder in anderer Weise durch die Verwaltung,
Verwertung und Verteilung der Insolvenzmasse begründet werden.
§ 55 Abs. 4 InsO bezieht sich nur auf Verbindlichkeiten, nicht aber auf Forderungen. Angesichts des eindeutigen Wortlauts
der Norm ist eine abweichende Auslegung nicht möglich.
Ein während der vorläufigen Insolvenzverwaltung begründeter Vorsteuererstattungsanspruch ist ein Anspruch der Insolvenzmasse.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2017 S. 2838 Nr. 48 EFG 2017 S. 1977 Nr. 24 ZIP 2018 S. 740 Nr. 15 QAAAG-63989
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