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BFH 03.05.2017 X R 12/14, StuB 23/2017 S. 928

Beiträge anderer Versorgungseinrichtungen und Öffnungsklausel

(1) Hat ein Stpfl. Beiträge an mehrere Versorgungseinrichtungen geleistet, bezieht er aber zunächst nur Renteneinnahmen aus einem einzigen Versorgungswerk, sind in die Prüfung der Voraussetzungen der Öffnungsklausel gem. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb Satz 2 EStG alle von ihm geleisteten Beiträge an Versorgungseinrichtungen einzubeziehen, die zu Leibrenten und anderen Leistungen i. S. von § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG führen können. (2) Die Nachweisobliegenheit und das Nachweisrisiko für das Vorliegen der Voraussetzungen einer steuerfreien Einlagenrückzahlung im Rahmen eines sog. Spin-off treffen den Anteilseigner (Bestätigung des NWB EAAAF-83721, BFHE 254 S. 404 = Kurzinfo StuB 2016 S. 837 NWB UAAAF-85567). (3) § 16 Abs. 4 EStG ist nicht dahingehend auszulegen, dass wirtschaftlich zusammenhängende Veräußerungen als eine einzige Veräu...