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Schweiz | Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes
Eine [i]Verschärfung der Registrierungsvoraussetzungen Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes sieht eine Anzahl von Maßnahmen vor. In der Schweiz gilt bislang eine Registrierungsschwelle von 100.000 CHF für Inlandsumsätze. Ab dem betrifft die Schwelle nicht mehr nur Umsätze in der Schweiz, sondern weltweit: erzielt also ein ausländisches Unternehmen einen weltweiten Umsatz von mehr als 100.000 CHF pro Jahr, entsteht eine Registrierungspflicht in der Schweiz ab dem ersten Franken (Schweizer) Inlandsumsatz. Dies gilt für alle Umsätze, die in der Schweiz ausgeführt werden, mit Ausnahme von steuerfreien Leistungen oder der Lieferung bestimmter Güter, wie z. B. von Elektrizität oder Erdgas, an steuerpflichtige Personen. Von der Registrierungspflicht ausgenommen sind ferner ausländische Unternehmen, welche in der Schweiz nur dem ...