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BFH 28.10.1999 VIII R 42/98

Einkommensteuer; | Zinsen für übernommene KG-Schulden als Sonderbetriebsausgaben des Gesellschafters (§§ 4, 15 EStG)

Für die Frage, ob Schuldzinsen eines Mitunternehmers Sonder-BA sind, kann es von Bedeutung sein, ob der Mitunternehmer mit den Mitteln des von ihm aufgenommenen Kredits eine für die betrieblichen Zwecke der Mitunternehmerschaft verwendete Einlage finanziert oder ob er eine steuerrechtlich anzuerkennende Darlehensverpflichtung gegenüber der Mitunternehmerschaft erfüllt. Dies gilt auch dann, wenn der Zinsaufwand dadurch entsteht, dass der Mitunternehmer Darlehensschulden der Mitunternehmerschaft übernimmt (). Weiter führt der BFH aus, dass die Zurechnungsgrundsätze, wonach ein Kredit, der zur Ablösung eines Darlehens aufgenommen wird, notwendigerweise die ertragsteuerliche Qualifikation der erlöschenden (Darlehens-)Schuld teilt, auch dann zu beachten si...