EuGH - C-502/17 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: RL 2006/112/EG Art 168
Rechtsfrage
1. Ist Art. 168 der Richtlinie 2006/112/EG dahin auszulegen, dass eine Holdinggesellschaft unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens zum vollen Abzug der Mehrwertsteuer auf Eingangsleistungen im Zusammenhang mit "Due diligence"-Untersuchungen vor einer geplanten, aber nicht durchgeführten Veräußerung von Anteilen an einer Tochtergesellschaft, der sie mehrwertsteuerpflichtige Verwaltungs- und IT-Dienstleistungen erbringt, berechtigt ist?
2. Ist es für die Beantwortung der vorstehenden Frage von Bedeutung, dass der Preis für die mehrwertsteuerpflichtigen Verwaltungs- und IT-Dienstleistungen, die die Holdinggesellschaft im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit erbringt, so festgesetzt ist, dass er ihren Lohnkosten zuzüglich eines "mark-up" von 10 % entspricht?
3. Kann unabhängig von der Beantwortung der vorstehenden Frage ein Vorsteuerabzugsrecht für die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Beratungskosten als Gemeinkosten bestehen und, wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?
Anteil; Beratungskosten; Gemeinkosten; Holding; Lohnkosten; Mehrwertsteuer; Tochtergesellschaft; Vorsteuerabzug; Wirtschaftliche Tätigkeit
Fundstelle(n):
LAAAG-63593