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Erbschaftsteuer – Testamentsauslegung und Erbschaftbesteuerung (FG)
Nachträgliche, in wesentlichen Punkten vom Testament abweichende Abänderung der vom Erblasser verfügten Stellung der Ehefrau als Alleinerbin und der Tochter als Vermächtnisnehmerin durch eine nachträglich unter Beteiligung der Testamentsvollstrecker erstellte notarielle Urkunde ist erbschaftsteuerlich unbeachtlich.
Quelle: NWB VAAAG-61212