Steuerliche Anerkennung vertraglicher
Verlustzuweisungen bei Gesellschafterwechsel
Leitsatz
Vor
Beginn des Wirtschaftsjahres getroffene Vereinbarungen über die
Ergebnisverteilung (Gewinne/Verluste bzw. Einnahmen- oder Werbungskostenüberschüsse)
sind grundsätzlich auch dann steuerlich anzuerkennen, wenn sie mit
einem Gesellschafter getroffen werden, der erst im Laufe des Wirtschaftsjahres
eintritt und (dennoch) an dem vor seinem Eintritt erwirtschafteten
Ergebnis beteiligt werden soll.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2017 S. 1927 Nr. 24 EStB 2018 S. 75 Nr. 2 CAAAG-63288
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