Verdeckte Gewinnausschüttung, Verzinsung Gesellschafterdarlehen, Rückhalt im Konzern
Leitsatz
1) Bei verbundenen Unternehmen entfaltet der Grundsatz des "dealing at arm's length" nach Art. 9 Abs. 1 OECD-MA (hier: Art. 6
Abs. 1 DBA-Niederlande 1959) Sperrwirkung nur gegenüber Sonderregelungen, denen beherrschende Unternehmen im Rahmen der Einkommenskorrektur
nach § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG bei Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung unterworfen sind. Von dieser Sperrwirkung nicht
erfasst sind Gewinnkorrekturen, die sich nur auf die Angemessenheit des Vereinbarten (hier: die Höhe des vereinbarten Zinssatzes)
erstrecken.
2) Bei der Ermittlung des fremdüblichen Zinssatzes einer Darlehensgewährung der Muttergesellschaft an die Tochtergesellschaft
bleibt die Rechtsfigur des sog. Rückhalts im Konzern unberücksichtigt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2018 S. 8 Nr. 35 DStRE 2018 S. 1183 Nr. 19 EFG 2017 S. 1812 Nr. 22 GmbH-StB 2018 S. 27 Nr. 1 IStR 2018 S. 120 Nr. 3 DAAAG-63279
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