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Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 12 | Betriebsprüfung: Strenge Anforderungen an die Schätzungsbefugnis des Finanzamts

Ein Außenprüfer darf nach einem aktuellen Urteil des FG Sachsen allein die fehlende Mitwirkung des Unternehmers im Rahmen der Betriebsprüfung bei der Verprobung des Wareneinsatzes nicht zum Anlass für eine Hinzuschätzung nehmen. Die fehlende Mitwirkung ist nicht mit Buchführungsmängeln gleichzusetzen. Das FG hat zudem klargestellt, dass eine eher grobe, überschlagsmäßige Berechnung zur Verprobung des Wareneinsatzes ebenfalls keine Schätzungsbefugnis begründet.

Es kann sich durchaus lohnen, gegen Hinzus chätzungen des Finanzamts vorzugehen und Klage zu erheben. Das zeigt einmal mehr ein aktuelles Urteil des Sächsischen Finanzgerichts.

Die Richter aus Leipzig haben entschieden: Die fehlende Mitwirkung eines Unternehmers bei der Verprobung des Wareneinsatzes im Rahmen einer Betriebsprüfung darf ein Außenprüfer allein nicht zum Anlass für eine Hinzuschätzung nehmen. Die fehlende Mitwirkung ist nicht mit Mängeln in der Buchführung gleichzusetzen.

Im Streitfall hatte der Prüfer keine Buchführungsmängel festgestellt. Er stützte seine Schätzung darauf, dass der Steuerpflichtige die für eine Verprobung erforderlichen Angaben verweigert hatte. Dem Sächsischen FG ge...