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Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 09-10 | Insolvenzverfahren: Rechtsprechungsänderung zu eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen

Wird ein Gesellschafter in der Krise einer GmbH als Bürge für Verbindlichkeiten der Gesellschaft in Anspruch genommen, führt dies nach der Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts durch das MoMiG zum nicht mehr zu nachträglichen Anschaffungskosten auf seine Beteiligung. Mit dieser Änderung der langjährigen höchstrichterlichen Spruchpraxis hat der BFH einen radikalen Schnitt vollzogen, er gewährt jedoch für Altfälle Vertrauensschutz in die bisherige Rechtsprechung.

Eine große Bedeutung für die Beratungspraxis hat die Änderung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zu eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen. Mit seiner lange erwarteten Grundsatzentscheidung hat der BFH einen radikalen Schnitt vollzogen. Er gewährt jedoch für Altfälle Vertrauensschutz in die bisherige Rechtsprechung.

Nach der bisherigen, langjährigen Rechtsprechung des BFH zählten zu den nachträglichen Anschaffungskosten einer Beteiligung i. S. des § 17 Abs. 2 EStG auch Leistungen des Gesellschafters aus einem der Kapitalgesellschaft hingegebenen Darlehen oder aus einer Bürgschaft. Vorausgesetzt, diese waren nach dem Zivilrecht als eigenkapitalersetzend anzusehen. Die nachträglichen Anschaffungskosten minderten den Veräuß...