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Track 25 | Selbständige Arbeit: Anerkennung einer doppelstöckigen Freiberufler-Personengesellschaft
Die Anerkennung einer doppelstöckigen Freiberufler-Personengesellschaft setzt nach Auffassung des FG Schleswig-Holstein voraus, dass neben den unmittelbar an der Untergesellschaft beteiligten natürlichen Personen alle mittelbar an dieser Gesellschaft beteiligten Gesellschafter der Obergesellschaft über die persönliche Berufsqualifikation verfügen und in der Untergesellschaft zumindest in geringfügigem Umfang leitend und eigenverantwortlich mitarbeiten.
Eine Erwähnung wert ist auch ein interessantes Verfahren, das beim III. Senat des Bundesfinanzhofs neu anhängig ist.
In erster Instanz hat das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht entschieden: Die Anerkennung einer doppelstöckigen Freiberufler-Personengesellschaft setzt voraus, dass neben den unmittelbar an der Untergesellschaft beteiligten natürlichen Personen auch alle mittelbar an dieser Gesellschaft beteiligten Gesellschafter der Obergesellschaft über die persönliche Berufsqualifikation verfügen und in der Untergesellschaft zumindest in geringfügigem Umfang leitend und eigenverantwortlich mitarbeiten.
Die freiberufliche Tätigkeit einer Untergesellschaft wird nach der strengen Auffassung der Finanzrichter aus Kiel nicht bereits da...