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Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 19 | Umsatzsteuer: EuGH-Vorlage zur Margenbesteuerung bei der Überlassung von Ferienwohnungen

Der BFH zweifelt am Ausschluss des ermäßigten Steuersatzes bei der Überlassung von Ferienwohnungen im Rahmen der Margenbesteuerung. Er hat daher in einem Revisionsverfahren ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gerichtet. Die anstehende Entscheidung des EuGH ist wichtig bei der Vermietung von Ferienimmobilien an Privatkunden, wenn die Vermieter die Ferienhäuser oder Ferienwohnungen ihrerseits von den Eigentümern anmieten.

Der Bundesfinanzhof hat noch ein weiteres Vorabentscheidungsersuchen zur Umsatzsteuer an den Europäischen Gerichtshof gerichtet. Der V. Senat des BFH zweifelt auch am Ausschluss des ermäßigten Steuersatzes bei der Überlassung von Ferienwohnungen im Rahmen der Margenbesteuerung .

Die Margenbesteuerung ist geregelt in § 25 UStG. Es handelt sich um eine besondere Besteuerungsform. Deren Zweck ist es, Reiseunternehmer nur dort zu besteuern, wo sie ihren Sitz haben. So soll eine Nichtbesteuerung oder eine Doppelbesteuerung vermieden werden. Alle Reiseleistungen im In- und Ausland werden zu einer einheitlichen Dienstleistung zusammengefasst. Dies wirkt sich häufig für Reiseveranstalter günstiger aus. Die Steuer wird nur nach der Marge bemessen. Also...