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Einkommensteuer | Zur Abzugsfähigkeit von Schulgeldzahlungen beim Besuch von Privatschulen
Nach dem obliegt die Prüfung und Feststellung der schulrechtlichen Kriterien in Bezug auf die ordnungsgemäße Vorbereitung eines schulischen Abschlusses gem. § 10 Abs. 1 Nr. 9 Satz 3 EStG nicht den Schulbehörden, sondern ist Aufgabe der Finanzbehörden (gegen BStBl 2009 I S. 487).
Der BFH hatte die Revision des Finanzamts auf dessen Beschwerde hin zwar zugelassen, aber nur, um die Vorentscheidung zu bestätigen und der Auffassung des BStBl 2009 I S. 487, Rz. 1) zu widersprechen, nach der die Prüfung und Feststellung der schulrechtlichen Kriterien allein dem zuständigen inländischen Landesministerium (z. B. dem Schul- oder [i]Meier, Schulgeld, infoCenter NWB QAAAD-33927Kultusministerium), der Kultusministerkonferenz der Länder oder der zuständigen inländischen Zeugnisanerkennungsstelle obliegt und die Finanzverwaltung ...