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BFH  - VII R 36/17 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: UStG § 12 Abs 2 Nr 1, KN Pos 0206

Rechtsfrage

Ist bei der Prüfung, ob die Lieferung von Schlacht- und Schlachtnebenerzeugnissen (Lefzen bzw. Maulfleisch, Schlundfleisch und Geflügelfleisch) dem ermäßigten Steuersatz unterliegt, zu berücksichtigen, ob die Erzeugnisse genießbar und für den menschlichen Verzehr geeignet sind?

(Herstellung der Schlachtnebenerzeugnisse in einem Heimtierfutterbetrieb, für den die strengen hygienischen Vorschriften des nationalen Lebensmittelrechts nicht greifen).

Einreihung; Tarifierung

Fundstelle(n):
VAAAG-62800

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