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LSG Niedersachsen-Bremen Urteil v. - L 3 KA 108/14

Leitsatz

Leitsatz:

1. Die Berechnung der EBM-Ziffer 30731 setzt - anders als die der früheren EBM-Nr 443 - nicht voraus, dass eine fachspezifische Dokumentation (nach Nr. 5 der Präambel 5.1 zu den anästhesiologischen Gebührenordnungspositionen) erstellt worden ist.

2. Eine Kassenärztliche Vereinigung kann aus der fehlenden Vorlage der Dokumentation bestimmter vertragsärztlicher Leistungen im Rahmen der nachgehenden Honorarprüfung nur dann den Schluss ziehen, die Leistung sei nicht erbracht worden, wenn sie dem Vertragsarzt zuvor unmissverständlich mitgeteilt hat, welche Mitwirkungshandlungen insoweit von ihm erwartet werden.

Fundstelle(n):
WAAAG-62710

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