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LSG Baden-Württemberg Beschluss v. - L 11 KR 817/17

Leitsatz

Leitsatz:

1. Zu den beitragspflichtigen Einnahmen gehören bei Mitgliedern in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) auch die Einnahmen aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage.

2. Die Krankenkasse ist berechtigt, die Beiträge aus diesem Arbeitseinkommen durch Verwaltungsakt festzusetzen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DAAAG-62644

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