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IWB Nr. 22 vom Seite 836

Freizügigkeitsabkommen Schweiz-EU

Dr. Benjamin S. Cortez, LL.M., StB, ist Partner der Kanzlei Schlecht und Partner in Stuttgart; und StB Sebastian Schmidt, Steuerkanzlei Wetter, Wetter (Ruhr)

Dieser Lexikonbeitrag ist unter Umständen veraltet. Sein Inhalt ist unverändert auf dem Stand der gedruckten IWB-Ausgabe, in der er veröffentlicht worden ist. Die aktualisierten und weiteren Stichworte des Lexikons des internationalen Steuerrechts mit dem Stand 2019 finden Sie jetzt hier.

I. Hintergrund

[i]Weitgehende Marktöffnung und eine enge Kooperation in vielen BereichenDas Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU (FZA) hat seinen Ursprung im negativen Volksentscheid von 1992 über den Beitritt der Schweiz zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Die abkommensbasierte Verflechtung der Schweiz mit der EU besteht aus verschiedenen sektoralen Abkommen und wurde mit den Vertragswerken der sog. Bilateralen I und II von 1999 und 2004 ausgebaut. Diese Abkommen sind die Grundlage für einen weitgehenden gegenseitigen Marktzugang und eine enge Kooperation in vielen Bereichen. Die Ende 1994 aufgenommenen Verhandlungen zwischen der EU und der Schweiz führten am zum Erfolg, indem sieben sektorale Abkommen zu Freizügigkeit, technischen Handelshemmnissen, öffentlichen Aufträgen, Landwirtschaft, Land- und Luftverkehr sowie Forschung abgeschlossen werden konnten.

Für die EU war es im Hinblick auf die Bilateralen I und II z...