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Bedeutung und Einwirkung des europäischen Steuerrechts auf die nationale Rechtsordnung
Folgen für das Unternehmenssteuerrecht
Die Besteuerung grenzüberschreitender Geschäftsbeziehungen ist v. a. infolge des BEPS-Projekts einer Vielzahl von Änderungen ausgesetzt. Niedergeschlagen hat sich der internationale Konsens zur Fortentwicklung des internationalen Steuerrechts in erheblichem Umfang auch im europäischen Steuerrecht. Besonders deutlich wird dies an der Anti-Tax-Avoidance-Richtlinie (ATAD). Sämtliche Entwicklungen werden sich zwangsläufig auch auf das nationale Unternehmenssteuerrecht auswirken. Die Auswirkungen des europäischen Steuerrechts auf die nationale Unternehmensbesteuerung waren Gegenstand des ersten Panels auf der ersten YIN-Jahrestagung, die am in Berlin stattfand. Der folgende Beitrag fasst die Themen dieses Panels zusammen und geht auch auf einige nicht behandelte Aspekte ein.
Die Vorlageverfahren zu verschiedenen Bestimmungen des deutschen Unternehmenssteuerrechts versprechen neue Erkenntnisse über den Einfluss jüngerer steuerpolitischer Entwicklungen auf das nationale Steuerrecht.
Es bleibt abzuwarten, ob der EuGH die Rechtsprechung des FG Köln zum Einfluss des Sekundärrechts auf das Primärrecht bestätigen wird.
Infolge der Streitbeilegungsrichtlinie und der stellt sich zukünftig die Frage nach dem Verhältnis von Sekundärrecht und Abkommensrecht.