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Steuerfreiheit von Liegerechten im Begräbniswald
und
Der BFH hat in zwei Urteilen über die Steuerfreiheit von Grundstücksvermietungen bei Vergabe von Liegerechten in Urnenbegräbniswäldern entschieden.
A. Leitsätze
Die Einräumung von Liegerechten zur Einbringung von Urnen unter Begräbnisbäumen ist gemäß § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG als Vermietung von Grundstücken umsatzsteuerfrei, wenn dabei räumlich abgrenzbare, individualisierte Parzellen zur Nutzung unter Ausschluss Dritter überlassen werden ().
Die Einräumung von Liegerechten zur Einbringung von Urnen ist keine nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG steuerfreie Grundstücksvermietung, wenn dabei nicht räumlich abgrenzbare, individualisierte Parzellen zur Nutzung unter Ausschluss Dritter überlassen werden ().
B. Sachverhalte
Der Kläger und Revisionsbeklagte im Verfahren hat als Betreiber eines Urnenbegräbniswaldes, der einer gemeindlichen Friedhofssatzung unterlag, Interessenten sogenannte Liegerechte bzw. Nutzungsrechte zur Beisetzung der Asche an Familien- oder Gruppenbäumen für Zeiträume von 20 bis 99 Jahren eingeräumt. Die Bäume und Parzellen, an denen solche Rechte erworben werden konnten, waren geographisch eingemessen und abgegrenzt und mit einer Nummerierung versehen. Im Zusammenhang mit dieser Leistung nahm der ...